Freiheit ist nichts für deutsche Internetuser

denkt sich der Amtsschimmel und will uns über kurz oder lang erzählen, was wir uns anschauen dürfen und was nicht. Vor zwei Jahren entschied das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, dass Access-Providern in NRW zugestellte Sperrungsverfügungen rechtmäßig sind. In dem Fall ging es um zwei Nazi-Seiten in den USA, die den Holocaust leugneten und mit allerlei Kram wie Hakenkreuzen um sich warfen. Seitdem hat man lange nichts gehört von der deutschen Gründlichkeit und ihrem Umgang mit dem Internet. Außer, dass unsere Politiker immer noch nicht wissen, wie das mit dem Internet so genau funktioniert.

Jetzt gibt es einen neuen Fall. Da der Staat eher träge ist, kümmert sich jetzt die Privatwirtschaft um unser moralisches Wohlergehen. Wie heise berichtet, sperrt Arcor seit einigen Tagen diverse Pornoseite wie YouPorn.com oder Sex.com, will heißen, kein Arcor-Nutzer kann auf diese Seiten zugreifen. Weiter schreibt heise:

Anlass für die Sperre war laut Arcor der Eingang einer Aufforderung zur Sperrung der betreffenden Inhalte. “Bis zur Klärung der Rechtsbewertung ist Arcor dieser Aufforderung freiwillig gefolgt. Die entsprechenden Seiten sind daher vorläufig aus dem Arcor-Netz nicht erreichbar”, erklärte Gerlach. Das Unternehmen gehe davon aus, dass “der Webseitenbetreiber und das Unternehmen, das die Seiten hostet, die rechtswidrigen Inhalte entfernt oder der Öffentlichkeit entzieht.”

Recherchen von heise online zufolge steckt hinter der Aufforderung an Arcor eine deutsche Firma, die selbst Erotik-Videos online anbietet, dabei aber die in Deutschland erforderliche Altersverifikation vornimmt. Die Unternehmen der Branche kämpfen mit harten Bandagen um Umsätze. Dabei drängen zunehmend ausländische Firmen mit deutschsprachigen Webseiten auf den Markt, die zwar Deutsche ansprechen, mitunter aber gegen die Bestimmungen zur Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB) verstoßen.

Die deutsche Privatwirtschaft um die Moral der Bevölkerung besorgt? Wohl kaum. Laut dem Gulli-Board steckt ein gewisser Andreas Grebenstein hinter der Aktion, der nach kurzen googlen meiner Ansicht nach selber kein Kind von Traurigkeit ist.

So wie ich das sehe, mischen sich hier zwei gefährliche Substanzen. Zum einen die absolute Unwissenheit des Staates und seiner Amtsträger, zum anderen die Gerissenheit von Privatfirmen, die die zum Teil mangelhaft formulierten Gesetze zu ihrem Vorteil nutzen. Na Halleluja! Ich frage mich, wann die ersten Nachfragen an Provider kommen, doch Webseiten, die Software, die nach §202c verboten ist, anbieten, zu sperren. Willkommen im schwarzen Loch kann man nur noch sagen.

9 Comments

  1. Hansi sagt:

    Ich verstehe zwar nicht, was an §184 (http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html) so unwissend sein soll, bzw. was staatliche Amtsträger damit zu tun haben, aber meines Erachtens ist das Vorgehen wasserdicht.

    Dass hier die eigenen Pfründe gesichert werden sollen – geschenkt. Dass dafür das Justizsystem bemüht wird – legitim. Dieses ist nämlich an dieser Stelle klar formuliert: Wer Porno unter 18-Jährigen anbietet, kriegt auf die Finger. Das hat nix mit beschnittener Freiheit, dafür aber mit konsequentem Jugendschutz zu tun.

  2. Marcel sagt:

    oh ich habe nicht gesagt unwissend. es geht hier auch gar nicht um den §184. es geht viel mehr um die frage, ob ein provider gezwungen werden kann, ausländische webseiten, die jedoch gegen deutsches recht verstossen würden, zu sperren. denn es geht dann ja nicht nur um jugendschutz. der angesprochene §202c verbietet zb. gebräuchliche netzwerkdiagnose tools, weil sie aufgrund ihrer art nun mal auch zum hacken verwendet werden können. ein absolut idiotisches gesetz, aber stell dir vor, es käme da jemand auf die idee….

    was die sperrung von webseiten allgemein angeht, gibt es halt keine allgemeingültige auffassung. haftet ein provider, nur weil eine webseite irgendwo im nirvana des internets gegen unser recht verstösst? ist er für die inhalte im internet verantwortlich, wie es dein satz “Wer Porno unter 18-Jährigen anbietet, kriegt auf die Finger.” implizieren würde? aber wie gesagt, es geht hier um viel mehr als nur um den §184.

    und mal ganz davon ab zeigt dies auch die ganze unwissenheit über die funktionsweise des internet. man surfe einfach nur mit einem der zahlreichen freien proxies, und zack, ist jede sperrung hinfällig. hier werden wieder mal nur symptome angegangen. ebim thema internet ist aber ja viel mehr medienkompetenz etc gefragt

    ps.: nimms mir nicht übel, aber du hörst dich gerade wie mrs. lovejoy aus den simpsons an: “denkt denn hier niemand an die kinder?” ,)

    pps.: und was staatliche amtsträger betrifft, folge einfach dem link im post hier drüber :x

  3. Hansi sagt:

    1.) Du hast mit dem Begriff “Unwissenheit” hantiert -> 2. Satz. letzter Absatz.

    2.) Die Sperrung erfolgte auf Grund §184 StGb (Zugang zu pornografischem Material). Damit ist IN DIESEM FALL (und auf nix anderes beziehe ich mich) der Jugendschutzgedanke erfüllt. ARCOR hat, denke ich mal, juristisch zu prüfen, ob sie als Anbieter gelten.

    Wenn Ja: Dann machen sie sich strafbar, wenn U18-Jährige an Pornos via ARCOR gelangen.
    Wenn Nein: Dann ist es Sache des Seitenbetreibers und ARCOR ist raus aus der Sache.

    3.) §202c ist eine ganz andere, und durchaus kritisierbare Baustelle. HIER geht es nicht um Jugendschutz.

    4.) “Die Sperrung von Webseiten…” ist immer eine Einzelfallentscheidung. Diese muss begründet werden. Daher gibt es eigentlich den “allgemein”en Fall nicht.

    5.) Zum PS: Du schreibst über meine Sorge um Jugendliche in einer Art, als wäre diese etwas Unnötiges, wenn nicht sogar Lächerliches. Ich sehe das nicht so, Jugendschutz ist nämlich keine Jugendgängelung, sondern zutiefst notwendig.

    Im Allgemeinen machst Du hier eine Diskussion über die Problematik sehr schwierig, wenn Du einerseits die mit JuSchu begründete Sperrung von Seiten via ARCOR und das “Hackertoolverbot” in einem Atemzug nennst. Sicher, bei beiden ist das Medium dasselbe, doch die Voraussetzungen sind grundverschieden.

  4. Marcel sagt:

    1. ja und mit unwissenheit bezeichnete ich den umgang bestimmter amtsträger mit dem internet, nicht den §184.
    2. ja ich habe dich verstanden, mir ging es aber primär gar nicht um den $184 per se, sondern mit dem umgang mit inhalten im internet, die nach unserem recht strafbar sind. ob nun §184 oder §202 ist dabei ziemlich irrelevant.

    4. ich halte die sperrung von webseiten für falsch. immer.

    5. das war ein spass :)

    es ist eben kein unterschied zwischen §184 und §202 in dem sinne, dass beide etwas bestimmtes verbieten und unter strafe stellen. die voraussetzungen sind überhaupt nicht gurndverschieden. hier wird mit der keule des jugendschutzes (und ich habe dir schon mal gesagt, dass ich vernünftigen jugendschutz für notwendig halte, aber vieles über das ziel weit hinaus schiesst) geschlagen und ich habe die befürchtung, dass sich dies auf andere bereiche überträgt. und ja diese gefahr besteht.

  5. Hansi sagt:

    Nein, irrelevant sind Argumentationen, die wider besseren Wissens die Dinge vermischen, um etwas zu beweisen, was man fälschlicherweise als Behauptung aufgestellt hat.

    Und: Die Sperrung von Webseiten ohne hinreichenden Grund ist falsch. §184 ist aber so einer. Genauso wie die Passagen im Gesetz, die verhindern, dass zur Schwulen-, Juden- oder Marcel-Jagd aufgerufen wird.

  6. Marcel sagt:

    das hat nichts mit wider besseren wissens zu tun. ich sage nur, dass es von einem zum anderen nicht weit ist. und wenn du meinst, dass das ja so abwegig ist, nun denn. dann kommen wir wohl nicht zusammen und haben da zwei verschiedene meinungen. dazu solltest du vielleicht das hier http://www.heise.de/newsticker/meldung/95786 lesen, wenn noch nicht geschehen. dann sag mir noch mal, dass der nächste schritt so abwegig ist.

    und es tut mir leid: weil ein pornoseitenbetreiber, der es selber nicht so genau mit dem jugendschutz, meint, in seinem wirtschaftlichen treiben benachteiligt zu sein, kann das kein hinreichender grund sein. stell dir mal vor, ein deutscher onlineshop für videospiele käme auf die idee, dass da so ein österreichischer shop ja auch indizierte und verbotene und gänzlich ungeschnitte spieleversionen verkaufen darf und das nach deutschland und dies den deutschen onlinestore schädigt. hier ginge es dann auch um jugendschutz. sollte man diesen store dann für deutsche sperren lassen? das ist nämlich der grund in dem fall. wenn das problem mit youporn.com etc wirklich ein so großes wäre, hätte sich jugendschutz.net schon in die richtung bemüht. das wäre nämlich deren aufgabe.

    pornographie nun auch noch auf eine stelle mir volksverhetzung zu stellen ist dann doch schon etwas gewagt btw.

  7. Marcel sagt:

    zum schluss: wir haben über das thema beide sehr konträre positionen. also lass uns nicht den kopf sinnlos einschlagen :) noch was lustiges als abschluss: http://youtube.com/watch?v=eWEjvCRPrCo ;)

  8. Grobekelle sagt:

    Es ist doch schon mehr als verrückt, dass ein Provider auf “Anraten” der Privatwirtschaft seinen Usern “bedenkliche” Seiten vorenthält. Zudem halte ich persönlich gar nichts von Zensur, auch wenn man sich seitens Arcor ja weigert, diese Aktion als Zensur anzuerkennen.

  9. [...] Verfügung erlassen. Auf Drängen der selben Firma, die diese Sperrung schon mal bei Arcor durchgesetzt hatte. Bisher ist leider nicht bekannt, wie Arcor das anstellen will und soll. Die reine IP-Sperrung hat [...]